Speak Up Line: Das Hinweisgeberportal der SV Group

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, unseres Verhaltenskodex für SV Mitarbeiter:innen sowie unseres Verhaltenskodex für Lieferant:innen hat bei der SV Group oberste Priorität. Unser unternehmerisches Selbstverständnis basiert auf Integrität und Compliance. Wir tolerieren keine Form von Korruption, Bestechung oder Preisabsprachen und lehnen jede Form der Diskriminierung ab. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeiter:innen oder unserer Geschäftspartner:innen zu erfahren und dieses zu unterbinden. Dazu hat die SV Group ein unabhängiges und vertrauliches Hinweisgeberportal etabliert: Die Speak Up Line.

Verhaltenskodex für SV Mitarbeiter:innen und Verhaltenskodex für Lieferant:innen

Neben den gesetzlichen Vorschriften gelten bei der SV Group interne Verhaltensgrundsätze, denen die Mitarbeiter:innen bei Eintritt zustimmen und sich dazu verpflichten, diese einzuhalten. Natürlich gelten diese Verhaltensgrundsätze nicht nur für die Mitarbeiter:innen der SV Group, sondern darüber hinaus auch für unsere Geschäftspartner:innen im In- und Ausland. Speziell für sie haben wir deshalb einen separaten Verhaltenskodex für Lieferant:innen erstellt, der die ethischen, ökologischen und sozialen Standards im Einzelnen darlegt. Von unseren Geschäftspartner:innen erwarten wir die konsequente Einhaltung dieser Verhaltensmassstäbe.

Trotz unserer Vorkehrmassnahmen und unserer guten Corporate Governance sind auch wir nicht davor gefeit, dass es zu rechtlichen Verstössen oder Zuwiderhandlungen gegen unsere Verhaltensrichtlinien kommen kann. Wir wollen dem nachgehen, Lösungen erarbeiten und uns dadurch stetig verbessern. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Verstösse oder Zuwiderhandlungen über die Speak Up Line gemeldet werden.


Die Speak Up Line

Bei der Speak Up Line der SV Group handelt sich um ein webbasiertes Hinweisgeberportal, das den Hinweisgeber:innen einen vertraulichen und durch spezielle Verschlüsselung gesicherten Dialog mit den internen Verantwortlichen erlaubt.

Gemeldet werden können unter anderem Verstösse gegen Vorschriften in folgenden Bereichen: Betrug, Interessenskonflikte, Diebstahl oder Unterschlagung aber auch Missmanagement, Korruption, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Belästigung und Diskriminierung, schwerwiegende Umweltschäden, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, Menschenrechte und Schutz von Personen, Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit sowie andere Verstösse gegen Gesetze oder einen Verhaltenskodex.


Faires Verfahren

Der wichtigste Grundsatz unseres Hinweisgeberportals ist das faire Verfahren. Dazu gehört auch das Angebot zur anonymen Meldung und Kommunikation. Wir versichern, keine Massnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber:innen zu identifizieren. Wir garantieren den grösstmöglichen Schutz für Hinweisgeber:innen, Betroffene und Mitarbeiter:innen, die an der Aufklärung eines gemeldeten Verstosses mitwirken. Benachteiligungen von Hinweisgeber:innen und allen in die Untersuchung involvierten Personen werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoss nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit absoluter Vertraulichkeit durchgeführt. Alle Informationen werden in einem fairen, raschen sowie geschützten Verfahren verarbeitet.


Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Die eingehenden Meldungen gibt das System nur an das Speak Up Committee der SV Group zur Bearbeitung frei. Dabei handelt es sich um wenige Personen, die speziell ausgebildet und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Spätestens sieben Tage nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie vom Speak Up Committee eine Eingangsbestätigung. Sollte der Hinweis stichhaltig sein, wird dieser im jeweils zuständigen Land nachverfolgt und angemessene Massnahmen eingeleitet. Diese Nachverfolgung beinhaltet z.B. auch die Beschaffung von zusätzlichen Informationen, insbesondere nochmals von den Hinweisgeber:innen. Anschliessend bewertet das Speak Up Committee die Untersuchungsergebnisse und leitet passende Abhilfemassnahmen und Sanktionen ein. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person sendet das Speak up Committee eine Rückmeldung über die Nachverfolgung an den oder die Hinweisgeber:in. Ist der Fall zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, wird ein Zwischenstand mitgeteilt. Diese Rückmeldung kann nur soweit gehen, dass die Aufklärung des Hinweises nicht beeinträchtigt wird und die Rechte der Personen, die Gegenstand der Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht verletzt werden.

Online Hinweisgeberportal

QR-Code für den Zugang zur Speak Up Line.

Direkter Link zum Hinweisgeberportal: svgroup.integrityline.com

Für Fragen zur Speak Up Line stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: SpeakUp@sv-group.com